Die elektronische Patientenakte hat viele Vorteile und sie hat das Potential, die medizinische Versorgung zu verbessern, weil Befunde zeitnah vorliegen und der Informationsaustausch aller Behandler*innen erleichtert wird.
Noch nicht perfekt: Leider trifft dieser Austausch nicht auf Berichte von stationären Aufenthalten zu und weder Notärzte noch Krankenhäuser können derzeit diese Akten lesen, da Rettungsdienste und Krankenhäuser bisher nicht an die Telematikinfrastruktur (KIM) angebunden sind.
Wir empfehlen unseren Patient*innen daher: Besorgen Sie sich Ihre Notfall-Informationen: Ausdrucke von Medikationsplänen, Laborwerten, Diagnosen und Krankenhausaufenthalten. Auf Papier -oder als Kopie im Smartphone- griffbereit, informativ und virussicher, bis die ePA wirklich praxiskompatibel ist und auch Krankenhäuse auf Informationen zugreifen können.
Über die Datenschutzaspekte gibt es unterschiedliche Meinungen. Informationen finden Sie zum Beispiel beim Chaos Computer Club, Netzpolitik.org, dem Bundegesundheitsministerium oder bei Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie der Einrichtung Ihrer elektronischen Patientenakte nicht widersprechen, werden Abrechnungsdaten (inklusive Diagnosen) von der Krankenkasse automatisch in die ePA übertragen. Sie werden somit in der Standardeinstellung für alle Gesundheitsdienstleister, die an die Telematik angeschlossen sind (Apotheke, Zahnarzt, Gebietsfachärzte, Hausärztinnen) für einen bestimmten Zeitraum lesbar sein. (Sobald Sie Ihre Gesundheitskarte im Kartenterminal eingesteckt haben, hat beispielsweise die Apotheke für drei Tage, Arztpraxen für 90 Tage Zugriff). Sie können die Zugriffsrechte einschränken und auch selbst Daten löschen (über die ePA-App) auch bei ihrer Krankenkasse soll es möglich sein, der Speicherung bestimmter Daten zu widersprechen. Bei besonders sensiblen Informationen (wie z.B. Daten über psychische Erkrankungen oder sexuell übertragbare Infektionen) sollten Sie sich gut über Ihre Widerspruchsmöglichkeiten und die Einschränkung von Zugriffsrechten informieren.
Ein weiterer Datenschutzaspekt mit dem Sie sich beschäftigen sollten, ist die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten in pseudonymisierter Form zu Forschungszwecken. Hiergegen können Sie gesondert in der App oder bei der Ombudsstelle Ihrer Krankenkasse widersprechen.
Das Einpflegen von älteren Berichten oder Papierbefunden erfolgt nicht in Arztpraxen sondern durch Ihre Krankenkasse oder durch Sie selbst in der ePA-App. Das automatische Einstellen von aktuellen Befunden wird ab Oktober 2025 für alle Arztpraxen verpflichtend sein , wir beginnen nach und nach mit den Befüllungen der Akten für unsere Stammpatienten ab Juni 25.
Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.kbv.de/html/69298.php oder hier https://netzpolitik.org/2024/entscheidungshilfe-zur-elektronischen-patientenakte-soll-ichs-wirklich-machen-oder-lass-ichs-lieber-sein/#wie-kann-ich-widersprechen-dass-einzelne-daten-in-die-epa-gelangen