Wenn Sie Stammpatient*in bei uns sind (also z.B. in einen Hausarztvertrag,HzV, bei uns eingeschrieben), können wir nach telefonischer Konsultation für leichtere Erkrankungen eine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung (AU) für fünf Tage ausstellen.
Hierzu melden Sie sich bitte telefonisch/per Email oder Signal bei unserem MFA- Team. Denken Sie bitte daran, dass wir Ihre aktuelle Telefonnummer für den Rückruf benötigen.
Eine Ärztin ruft Sie dann zurück, meist erst nach Sprechstundenende (- das kann also auch erst nach 19 Uhr sein.)
Die AU wird elektronisch an Ihre Krankenkasse gesendet, normalerweise benötigen Sie für den Arbeitgeber daher keinen Ausdruck der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Sie müssen Ihrem Arbeitgeber also nur die Daten der Krankheitstage mitteilen. Der Arbeitgeber kann die AU bei Ihrer Krankenkasse abrufen.
Bitte reichen Sie Ihre Gesundheitskarte nach sobald Sie wieder gesund sind.
AUSNAHMEN: Für Termine beim Jobcenter/Gericht/andere Gutachter ist die Ausstellung einer Krankschreibung durch telefonische Konsultation nicht möglich. Bitte stellen Sie sich am Krankheitstag persönlich vor- in diesen Fällen ist auch keine rückwirkende Ausstellung von Attesten möglich.
Wir wünschen gute Besserung!
Ihr Praxisteam